Holzgewächse als "forstliches Vermehrungsgut" unterliegen strenger Regelung & Kontrolle
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Erzeugung und das Inverkehrbringen forstlichen Vermehrungsgutes können sie in der Homepage des Bundesamtes für Wald (Logo rechte Spalte) nachlesen.
Pflanzen: FORST Angebot Frühjahr 2017
Vorausschauend und Dank guter Partner sind wir in der Lage bereits jetzt einige "Besonderheiten" für Ihre pannonischen Wälder anzubieten:
WALDBÄUME:
- ELSBEERE (Sorbus torminalis); Topfpflanzen; 60/80 Bauminfo hier klicken
- SPEIERLING (Sorbus domestica); Topfpflanzen; 60/80 Bauminfo hier klicken
- SCHWARZPAPPEL (Populus nigra); wurzelnackte Ware; 100/150; 150/200 Bauminfo hier klicken
- SCHWARZNUSS (Juglans nigra); wurzelnackte Ware; 100/150; Bauminfo hier klicken
- andere Baumarten auf Anfrage;
WALDSTRÄUCHER:
- Straucharten auf Anfrage
Preise auf Anfrage
