Lebende Tiere werden ausschließlich "Ab-Hof" abgegeben - Terminvereinbarung erforderlich. Zustellung nach Erwerb möglich.
KEINE SCHLACHTTIERE!
Das Team der Pflanzenwerkstatt Grafenweiden (Landwirtschaft) gibt sich größte Mühe bei der Vermehrung seltener Nutztierrassen. Auch in die Aufzucht der Nachkommen investieren wir viel Zeit, Zuneigung und natürlich auf finanzielle Ressourcen.
Wir sind stolz auf unsere "Grafenweid´ner Jugend"!
Wir erlauben uns bei Abgabe von lebenden Tieren daher Sie geschätzte(r) InteressentIn zu ersuchen:
- Auswahl der Tiere durch Sie unbedingt persönlich bei uns im Betrieb!
- Preise werden ausschließlich schriftlich / persönlich bekannt gegeben.
- Dem Team der Pflanzenwerkstatt Ihren Betrieb bzw. Ihre Daten (Name, Adresse, Telephonnummer) offen zu legen - "KEINE ABGABE AN UNBEKANNT"
- Dem Team der Pflanzenwerkstatt die weitere Verwendung des Tieres/die Haltung glaubhaft zu machen - "KEINE HALTUNGSEXPERIMENTE - KEINE SCHLACHTTIERE".
- Abholtermine, Verpackung und Transport zum Wohl der Tiere fest zu legen und strikt nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. "KEIN VERSAND"
- Übergabe/Übernahme der Tiere erfolgt ausschließlich an die hin künftigen Halter - KEINE ABGABE AN DRITTE.
- Sind Sie sich nicht sicher, oder haben Sie keine Möglichkeit: ZUSTELLUNG MÖGLICH!
Unabhängig davon, weist das Team der Pflanzenwerkstatt Grafenweiden darauf hin, dass wir uns die Ablehnung der Abgabe ohne Angabe von Gründen bis zum Zeitpunkt der Übergabe vorbehalten.
Bestellungen sind daher nicht möglich - Unverbindliche Vor-"Reservierungen" werden angenommen.
Pflanzenwerkstatt Grafenweiden freut sich auf Ihre (Preis)Anfrage oder Vorreservierung:
RECHTSHINWEIS: TIERSCHUTZGESETZ / Öffentliches Feilbieten / Anbieten im Net:
Pflanzenwerkstatt Grafenweiden ist als landwirtschaftlicher Betrieb unter der Betriebsnummer 4861531 erfasst. Es gilt daher die Ausnahme nach dem Tierschutzgesetz BGBl. Nr. 61/2017: § 8a Abs. 2: Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet. Ausgenommen davon ist die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft.“