GRAFENWEID`NER PILZ-NEWS:


Kindheitserinnerungen: mit Eltern oder Großeltern zum Pilze suchen in den Wald gegangen. Stolz und Freude war groß, beim ersten Fund!

Für viele, auch für uns, üben Pilzarten heute noch eine magische Anziehung aus. So nehmen wir mit, was wir bei unseren Arbeiten in den Pachtflächen, Offenflächen wie Wäldern der Pflanzenwerkstatt Grafenweiden, so finden. Als Pilz zum Essen oder jedenfalls als Foto, zur photographischen Dokumentation.

Wir wissen, dass die Waldflächen in und um die Pflanzenwerkstatt Grafenweiden von der Ortsbevölkerung zum Pilze suchen genutzt wurden und werden. 

Das Sie grundsätzlich und vor allem in der Pflanzenwerkstatt Grafenweiden die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachten, davon gehen wir aus. Eingezäunte Gärtnereiflächen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und die Pferdekoppeln unseres Nachbarn, schon aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht, betreten werden! Selbst wenn der Pferdemist die schönsten Champignons wachsen lässt. 

Nehmen Sie aber auch im Wald Rücksicht auf die belebte Mitwelt! Kein Schwammerlsuchen in der Morgen- oder Abenddämmerung. Auch zur Brut- oder Setzzeit muss man nicht unbedingt kreuz und quer durch den Wald laufen.

Rechtlich ist in Waldflächen nach dem Forstgesetz 1975 das Sammeln von Pilzen, Beeren und Waldobst zu Erwerbszecken verboten. Mit der Novelle 1987 wurde die Menge an Pilzen, die pro Person und Tag dem Wald entnommen werden darf, mit 2 kg beschränkt. Gegenwärtig ist somit nach § 174 Abs. 3 lit. b Z 2 ForstG das unbefugte Aneignen von Früchten oder Samen der forstlichen Holzgewächse (nicht der Beeren nichtforstlicher Gewächse,wie Heidel-, Him-, Brom- oder Walderdbeeren, etc.) zu Erwerbszwecken oder von Pilzen in einer Menge von mehr als 2 kg pro Tag mit bis zu EUR 150,– pönalisiert.

In den gesetzlichen Erläuterungen wurde hiezu ausgeführt, dass Pilze wichtige Stoffwechselfunktionen erfüllen würden und starke Sammeltätigkeit negative Auswirkungen auf das biologische Gleichgewicht des Waldes habe. Sofern der Waldeigentümer keine gegenteilige Verfügung getroffen hat (Aushang des Sammelverbotes bei den Waldwegen und Forststraßen), dürfen dem Wald nunmehr pro Person und Tag 2 kg Pilze entnommen werden.



Wenn schon Schwammerl suchen in der Grafenweiden, dann soll es auch der Wissenschaft und Volksbildung dienen. Daher laden wir Sie als SchwammerlsucherIn dazu ein, Ihre Beobachtungen / Sichtungen / Artenfeststellungen uns hier mitzuteilen und diese eintragen zu lassen. Ort / Zeit / Art und ev. ein Bild helfen uns, auch Ihre Feststellung (anonym/oder mit Namensnennung) hier eintragen zu können.

Genauso interessant für das Team der Grafenweiden ist historisches Gebrauchswissen zum Thema Umgang und Nutzung mit wildlebenden Pilzarten in schriftlicher oder mündlicher Form, "Pilzgeschichten und Anektoten" aus längst vergangenen Tagen, Natur- und Volksheilkundliches sowie Sagen, Mythen, Märchen, Glaube und Aberglaube in Zusammenhang mit den Pilzen.

Im Sinne des Bildungsauftrages werden nach Möglichkeit Links zu weiterführenden Informationen oder besonderen Fotos der Art/Gattung ebenfalls angeboten.

Alle diese Pilz-Informationen - soweit sie uns erreichen - finden Sie hier. Viel Freude beim fachlichen Schmökern bzw. Fachsimpeln wünscht das Team der Grafenweiden

 

 

Das Team der Pflanzenwerkstatt Grafenweiden freut sich auf Ihre Sichtungsmitteilung oder Ihre Information:





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