ALT & WÜRDIG

1000 JAHRE GESCHICHTE

Grafenweiden: Auwald des Stempfel- und Russbaches, Mittelalterdorf, Schlosspark, Truppenlager und -übungsplatz, Wirtshausgarten, Frontgebiet, Jagdfläche und dann wieder Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975.

1000 Jahre Waldwirtschaft und somit auch 1000 Jahre Nutzung durch die "Ortsbewohner". Aus unterschiedlichsten Gründen blieben jedoch einzelne Bäume stehen und "durften alt werden".



ALTE BÄUME ZWISCHEN EMOTION UND RATIO

Stammumfang von 200 cm aufwärts; Höhen bis 35 Meter, Alter oft mehrere hundert Jahre: Altbäume sind häufig beeindruckende, imposante Zeugen der Vergangenheit. Selbst wenn der Baum "nur" 200 Jahre alt ist, sind wir im Jahre 1816 als dieser Keimling hier zu wachsen begann. Also mitten im Biedermeier und ein Jahr nach dem Wiener Kongress.

Unsere heutigen "Baummonumente", wie Altbäume gerne bezeichnet werden, haben Geschichte. Sie überstanden jedenfalls die Kampfhandlungen des 2. Weltkriegs genauso wie sie aufgrund ihrer Funktion uralt werden durften. Solche (Alt)Bäume dienten als Orientierungspunkt genauso wie als Kennzeichen von Besitzgrenzen. Sie dienten genauso sozialen Zwecken in und außerhalb der Siedlungsgebiete (z.B. Tanzeiche in Orth/Donau, Obere Au oder so manche Dorfplatz-/Kirchen-Linde) wie sie als Allee für den notwendigen Schatten der Reisenden sorgten. Die Erforschung und Ermittlung dieser Geschichte(n) ist gelebte Kultur- oder Forstgeschichte, also Forst+Kultur in "reinster Form".

Auf Basis der Lebenserwartung des Menschen ist ihr Alter, ihre Langlebigkeit Ehrfurcht einflößend. Solche Altbäume sahen vielleicht die Heere Prinz Eugens an sich bzw. unter sich vorüberziehen oder waren Zeugen der Türkenkriege. Sich auszumalen, welche Lebensäußerungen der jeweiligen Generation bei und unter ihrem Kronendach statt fanden, lädt zu einer Zeitreise ein.

Altbäume fanden auch Eingang in kulturelle Werke, wie Gedicht oder Lied, genauso wie in bildender Kunst bei Gemälden oder Graphiken. Alte Bäume sind Objekte der Religionsausübung im Volksglauben und -aberglauben genau so, wie Objekt von Sagen, Mythen und (uralten) Erzählungen.

(Alt)Bäume sind nicht nur selbst Lebewesen, sondern können als "Lebensgemeinschaft" von Pflanzen und Tieren betrachtet werden. Moose, Flechten, (Halb)Schmarotzer wie Mistel oder Riemenblume finden sich genauso auf und in einem Altbaum wie unzählige Tierarten von den Insekten bis zu den Säugetieren.

Dies alles sind rationale Gründe, die häufig emotionale Schutz- und Erhaltungsbemühungen, der Ortsbevölkerung oder von Interessensgruppen, des jeweiligen Altbaumes hervor rufen!





Rechtszwänge und Ängste im 21. Jahrhundert

Das Eigentum nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten umfasst, ist nichts Neues. Dies wurde bereits 1848 im ersten Bürgerlichen Gesetzbuch nieder geschrieben. Doch in Zusammenhang mit Altbäumen und die von ihnen ausgehenden "Gefahren" wurde meiner Meinung nach Jahrzehnte lang mit Augenmaß vorgegangen. Das von einem Baum ein Ast herunter fallen kann, wurde als gegeben angenommen ("Höhere Gewalt"). Als Gefahrenhinweis für "BesucherInnen" genügte Jahrzehnte lang die "berühmte" Tafel: "Vorsicht alte Bäume - Betreten bei Sturm verboten" am Zugang zu Parkanlagen, Alleen u.a.: Mündige BürgerInnen und klare Rahmenbedingungen.

Im 21. Jahrhundert nach einigen OGH-Erkenntnissen und auf Basis europäischen Rechtsverständnisses (Normen), gestützt auf amerikanischen Geist, ist die Welt leider anders geworden. Die Eigentümer sind verpflichtet, Schäden jeglicher Art durch laufende nachweisliche Kontrolle, Pflegemaßnahmen u.a. unter allen Umständen zu verhindern (Verkehrssicherungspflicht). Nichts mehr mit "wenn dir ein Ast am Kopf fällt, bist selbst schuld". Nein, Haftungen wohin man(n) schaut. Das da manch Eigentümer nach dem alten Spruch "hast einen Altbaum, hast Probleme; hast KEINEN Altbaum, hast du keine Probleme" dafür sorgt keine(n) Altbäum(e) zu haben, ist verständlich.

Andererseits wird der emotionale Druck unbeteiligter Dritter und damit auch der Medien zur Erhaltung immer größer!

Und der Hausverstand vieler "mündiger" MitbürgerInnen scheint zumindestens in den Bauch, wenn nicht noch ein Stück tiefer gerutscht zu sein. Denn auch während allgemein erkenntlicher Gefahrsituationen, wie extremer Eisanhang, wo nach üblichem Hausverstand der Aufenthalt unter (Alt)Bäumen sich von selbst verbietet, tritt im Unglücksfall (Baum fällt um; Ast bricht ab) die "Kommission" (Staatsanwalt, etc.) zur Schuldfragenklärung zusammen?! Vielleicht hat der Eigentümer, der Verfügungsberechtigte oder deren Beauftragter doch etwas nicht oder falsch gemacht! Weil irgend jemand muss ja schuld sein!

Kurz um, die Erhaltung von Altbäumen, eine Aufgabe welcher sich das Team der Grafenweiden verschrieben hat, benötigt viel Sorgfalt und manchmal auch gute Nerven. Wir beraten sie gerne!



BESONDERE ALTBÄUME IN DER GRAFENWEIDEN HEUTE:





Krumme ROTFÖHRE





ALTBAUMPFLEGE: wichtig für Sicherheit und Erhaltung. Ein Fachthema für und mit dem Team der Grafenweiden. Sprechen Sie mit uns!



STARKHOLZ- & ALTBAUMFÄLLUNG: Ein Job ausschließlich für Spezialisten!

Viele Altbäume sind, wenn sie aufgrund Instabilität (mit tränenden Auge) zur Verhinderung von Schäden an Leib und Leben gefällt werden müssen, fällungstechnisch schwierig zu kontrollieren. Übliche Fällungstechniken können häufig durch Ausmoderungen oder Brüche u.a. bei großer Mächtigkeit und hohem Gewicht des Baumes nicht angewandt werden. Ein Job für und mit dem erfahrenen Team der Grafenweiden. Sprechen Sie mit uns!





Pflanzenwerkstatt Grafenweiden vertraut auf:



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